Wie werde ich LEBENSRETTER?
Voraussetzung fĂŒr die TĂ€tigkeit als Lebensretter ist eine aufrechte Zulassungsbescheinigung als Lebensretter. Die Zulassungsbescheinigung muss von einer mit den LEBENSRETTERN vertraglich verbundenen Organisation ausgestellt werden.
Im Fall des Ablaufens der Zulassungsbescheinigung als Lebensretter endet die Möglichkeit, ĂŒber die Lebensretter-App von NotfĂ€llen informiert zu werden. Die Lebensretter-App wird bei Auslaufen bzw. NichtverlĂ€ngerung der Berechtigung automatisch deaktiviert. Sofern Lebensretter ĂŒber eine SanitĂ€tsorganisation angemeldet sind, ĂŒberprĂŒft und korrigiert diese die Aufrechterhaltung ĂŒblicherweise selbstĂ€ndig, oder sie verlĂ€ngert die Berechtigung als Lebensretter nach Aufforderung per E-Mail selbstĂ€ndig. Eine deaktivierte Berechtigung kann auch nach Vorlage der erneuerten Zulassungsbescheinigung an die LEBENSRETTER wieder freigeschaltet werden.