Was wird von mir als LEBENSRETTER erwartet?
Meine Aufgabe als Lebensretter ist es, bis zum Eintreffen anderer Rettungsmittel (Rettungswagen oder Hubschrauber) Basismaßnahmen der allgemeinen Ersten Hilfe durchzuführen – dies aber auf qualitativ hohem Niveau.
Konkret soll ich als Lebensretter im Fall eines tatsächlichen Kreislaufstillstands vor Ort den Basic Life Support gemäß den geltenden ERC-Richtlinien einleiten bzw. übernehmen. Das Hauptaugenmerk liegt hier bei der hochwertigen und weitestgehend unterbrechungsfreien Herzdruckmassage und – wenn verfügbar – dem frühzeitigen Einsatz eines Defibrillators (AED).
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es sich bei einer Alarmierung durch die Lebensretter-App um einen Kreislaufstillstand und somit eine lebensbedrohliche Situation handelt, bei der alle anderen, weniger gravierenden Erkrankungen und Verletzungen nachgereiht werden. Liegt bei dem Unfall, bei dem ich vorbeikomme, vermutlich keine Lebensgefahr vor, sollte ich mich daher so rasch wie möglich zu dem von der Lebensretter – App angegebenen Einsatzort begeben. Sollte Lebensgefahr bestehen, muss ich bei dem Unfall Erste Hilfe leisten. In jedem Fall ist jedoch die Rettungsleitstelle unverzĂĽglich zu informieren.
Sollte ich mich im Rahmen eines Einsatzes verletzen, melde ich dies zunächst umgehend der Rettungsleitstelle. Diese trägt dann sowohl fĂĽr die WeiterfĂĽhrung des laufenden Lebensretter – Einsatzes als auch im Bedarfsfall fĂĽr die ErfĂĽllung meiner medizinischen BedĂĽrfnisse Sorge. In weiterer Folge mache ich ĂĽber den Vorfall Meldung beim Verein LEBENSRETTER – siehe dazu untenstehend). Eine entsprechende Meldung ist fĂĽr mich wichtig, um allenfalls Leistungen einer Versicherung in Anspruch nehmen zu können.
Nein. Als Lebensretter bin ich persönlich erfasst und für Lebensretter-Einsätze zugelassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass nicht nur rasche, sondern auch entsprechend qualifizierte Erste Hilfe geleistet wird.
Wie verhalte ich mich, wenn ich beispielsweise im FuĂźballstadion bin und eine Abfrage der Einsatzbereitschaft erhalte, mich aber aufgrund der Menschenmenge nicht innerhalb kurzer Zeit wegbewegen kann?
In einem solchen Fall bin ich „nicht einsatzbereit“ und sende daher keine Einsatzbereit-Meldung ab.
Nein. In einem solchen Fall bin ich „nicht einsatzbereit“ und sende keine Einsatzbereit-Meldung, weil ich mein Kleinkind nicht unbetreut allein lassen darf. Eine Mitnahme von Kindern oder anderen nicht qualifizierten Personen zu einem Einsatz als Lebensretter ist ausdrücklich untersagt.
Nach Möglichkeit werden derzeit der räumlich nächste einsatzbereite Lebensretter sowie ein weiterer einsatzbereiter Lebensretter über den Notfall informiert. Gleichzeitig wird – diese Struktur befindet sich allerdings noch im Aufbau – weiteren Lebensrettern die Möglichkeit aufgezeigt, einen im öffentlichen Raum verfügbaren Defibrillator (AED) zum Patienten zu bringen. Es kann also sein, dass ich als Lebensretter am Einsatzort eintreffe und folgend allenfalls weitere Lebensretter mit oder ohne Defibrillatoren am Einsatzort eintreffen.