Welchen Versicherungsschutz genieße ich während eines Einsatzes als LEBENSRETTER?
Wie sieht es mit meiner Versicherungsdeckung aus, wenn ich mich während eines Einsatzes als LEBENSRETTER verletze, oder Schaden verursache?
Als Lebensretter werde ich in meiner Freizeit und ehrenamtlich tätig und nicht im Rahmen der Organisation, über die ich mich angemeldet habe. Soweit seitens dieser Organisation auch für Erste-Hilfe-Einsätze außerhalb des Dienstbetriebs Versicherungsschutz besteht (und eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Organisation und dem Verein LEBENSRETTER besteht), kommt dieser Unfallversicherungsschutz nach Verständigung der betroffenen Lebensretter auch bei Lebensretter-Einsätzen zum Tragen. Andernfalls besteht – abgesehen vom Unfallversicherungsschutz der AUVA entsprechend den gesetzlichen Bedingungen (insb. §§ 172 ff. ASVG) – Versicherungsschutz im Rahmen einer durch den Verein LEBENSRETTER abgeschlossenen Unfallversicherung (zu den in der Versicherungspolizze festgeschriebenen Bedingungen). Weiters besteht eine vom Verein LEBENSRETTER für alle LEBENSRETTER abgeschlossene Haftpflichtversicherung.
Erstreckt sich der Unfallversicherungsschutz der LEBENSRETTER auch auf den Weg zum Einsatzort und zurück an den Ausgangsort?
Grundsätzlich ja. Der Unfallversicherungsschutz für über den Verein LEBENSRETTER versicherte Lebensretter besteht auch für den Weg zum Einsatzort und deckt ebenso den Zeitraum ab, der für die möglichst direkte Rückkehr vom Einsatzort zum Ausgangsort benötigt wird. Die Einsatzzeit wird durch die App protokolliert.