Gelten für mich als LEBENSRETTER Ausnahmen im Straßenverkehr?
Nein. Sonderrechte, wie sie etwa ein Einsatzfahrzeug genießt, habe ich als Lebensretter nicht. Prinzipiell wird auch davon ausgegangen, dass die Erreichbarkeit des Einsatzortes in fußläufiger Entfernung liegt. Auch wenn ich mit Moped, Fahrrad oder Auto etc. fahre, sind jedenfalls die Verkehrsregeln einzuhalten.
Darf ich als LEBENSRETTER am Einsatzort etwa vor einer Einfahrt oder auf einer Bushaltestelle parken?
Grundsätzlich nein. Für das gegebenenfalls folgende Verwaltungsstrafverfahren wird mir jedoch auf Ersuchen durch den Verein LEBENSRETTER eine Bestätigung zur Verfügung gestellt, die meine Einsatzzeit dokumentiert. Es liegt dann im Ermessen der Verwaltungsbehörde, das Verfahren einzustellen oder nicht. Eine Garantie für Straflosigkeit bietet die Bestätigung aber keinesfalls.